Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren):
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Die Fahrerlaubnisklasse B und BE können mit dem 17. Lebensjahr erworben werden.
Bis zum erreichen des 18. Lebensjahrs ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson erlaubt.
Dieses Modell ist über mehrere Jahre getestet worden - mit einem eindeutigen Ergebnis: Das " Begleitete Fahren ab 17 " führt zu mehr Fahrkompetenz und Verkehrssicher- heit und zu weniger Unfällen und Verkehrs- verstößen.
Anmeldung und Ausbildung für “ Begleitetes Fahren ab 17 “ ist ab 16 ½ Jahren möglich.
Anforderungen an die Begleitperson: • Mindestalter 30 Jahre • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B • Maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
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