Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren):

Die Fahrerlaubnisklasse B und BE können
mit dem 17. Lebensjahr
erworben werden.


Bis zum erreichen des 18. Lebensjahrs
ist das Führen eines  PKW
jedoch nur
in Begleitung einer
hierfür zugelassenen Begleitperson erlaubt.

Dieses Modell ist über mehrere Jahre
getestet worden - mit einem eindeutigen
Ergebnis:
Das " Begleitete Fahren ab 17 " führt zu
mehr Fahrkompetenz und Verkehrssicher-
heit und zu weniger Unfällen und Verkehrs-
verstößen.


Anmeldung und Ausbildung für
“ Begleitetes Fahren ab 17 “
ist ab 16 ½ Jahren möglich.

Anforderungen an die Begleitperson:

• Mindestalter  30 Jahre
• Mindestens  5 Jahre im Besitz der   
Fahrerlaubnisklasse B

• Maximal 1 Punkte im
Verkehrszentralregister Flensburg

begleitetes

bj17
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