Unsere Führerscheinklassen im Überblick:

klassen004

klassems


Klasse AM (Roller, Moped)

Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm.



Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft-

fahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm. Leermasse nicht mehr als 350 kg.
Mindestalter: 16 Jahre


klassen001

Klasse A1
Leichtkrafträder max. 125 cm³ Hubraum,
max. 11 kW (15 PS) Motorleistung,
bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM


klassen002

Klasse A2 “ beschränkt “
Krafträder bis max. 35 kW (48 PS)
bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt.
Bei Aufstieg von A1 auf A2 bei 2-jährigen
Vorbesitz entfallen die theoretische Prüfung
und Sonderfahrten.  ( Aufstiegsregelung )
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, A1


klassen003

Klasse A “ unbeschränkt “
Mindestalter : 24 Jahre
oder Mindestalter 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren entfallen die theoretische Prüfung und Sonderfahrten.  
( Aufstiegsregelung )
Eingeschlossene Klassen AM, A1, A2


klasseb

Klasse B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von bis zu 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
sofern die Summe von 3.5 t der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 )
Eingeschlossene Klassen: AM, L


Klasse B96
Fahrzeugkombination, aus Zugfahrzeug und Anhänger deren zulässige Gesamtmasse  3,5 t überschreitet, aber 4,25 t nicht übersteigt.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die
Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung in der Fahrschule jedoch keine weitere Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17)


klassen005

Klasse BE
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17)


 

 

Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung zur land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre


mofa Mofa-Prüfbescheinigung
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 cm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre