Unsere Führerscheinklassen im Überblick:
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Klasse AM (Roller, Moped) Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft- fahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm. Leermasse nicht mehr als 350 kg. Mindestalter: 16 Jahre
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Klasse A1 Leichtkrafträder max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW (15 PS) Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klassen AM
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Klasse A2 “ beschränkt “ Krafträder bis max. 35 kW (48 PS) bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt. Bei Aufstieg von A1 auf A2 bei 2-jährigen Vorbesitz entfallen die theoretische Prüfung und Sonderfahrten. ( Aufstiegsregelung ) Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen AM, A1
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Klasse A “ unbeschränkt “ Mindestalter : 24 Jahre oder Mindestalter 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren entfallen die theoretische Prüfung und Sonderfahrten. ( Aufstiegsregelung ) Eingeschlossene Klassen AM, A1, A2
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Klasse B Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von bis zu 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sofern die Summe von 3.5 t der Kombination nicht überschritten wird. Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 ) Eingeschlossene Klassen: AM, L
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Klasse B96 Fahrzeugkombination, aus Zugfahrzeug und Anhänger deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t überschreitet, aber 4,25 t nicht übersteigt. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung in der Fahrschule jedoch keine weitere Prüfung erforderlich Mindestalter: 18 Jahre (BF 17)
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Klasse BE Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt Mindestalter: 18 Jahre (BF 17)
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Klasse L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung zur land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Mindestalter: 16 Jahre
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Mofa-Prüfbescheinigung Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 cm Hubraum Mindestalter: 15 Jahre |
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